Detailansichten Gewerbegebiete
Wo gibt es im Kreis Soest / in der Stadt Warstein attraktive Gewerbeflächen und -immobilien, wie sehen sie aus? Mit dem so genannten "sight-board" bietet die Wirtschaftsförderung Kreis Soest Investoren authentische, weil dreidimensionale Ein- und Überblicke.
Erfahren Sie Näheres über den jeweiligen Standort, das Gewerbegebiet sowie die zur Verfügung stehenden Gewerbeimmobilien. Lassen Sie sich die Verkehrsanbindung anzeigen und informieren Sie sich über die Größen der verfügbaren Flächen, die Gebietsausweisung, die Grundstückspreise und die Immobilienkauf bzw. -mietpreise. Über die Kontaktdaten können Sie direkt mit dem jeweiligen Ansprechpartner in Verbindung treten
Aktuelle Förderinformationen
Förderlotse
Förderlotse
Die Vielzahl der Förderprogramme und -instrumente, einhergehend mit verschiedenen Förderinstitutionen sowie Beratungs- und Anlaufstellen, ist für so manches Unternehmen eine Herausforderung. Um Transparenz herzustellen, bietet die Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH einen persönlichen Ansprechpartner an.
Sie werden durch einen Klick auf das nebenstehende Bild zur Seite des Förderlotsen bei der Wirtschaftsförderung Kreis Soest GmbH weitergeleitet.
Existenzgründung
Förderung von Existenzgründungen
Es ist nicht leicht, eine Firma unter oft widrigen Bedingungen zu gründen oder auf dem Stand der Technik zu halten. Deshalb berät die IHK Existenzgründer auf dem Weg in die Selbstständigkeit und unterstützt Unternehmen bei der Sicherung ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Nähere Informationen erhalten Sie mit einem Klick auf das Bild.
Bildungsscheckberatungsstelle
Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten - bei-spielsweise für Seminargebühren. Bisher wurden bereits mehr als 100 000 Bildungsschecks einge-löst. Die finanziellen Mittel - bis zu 500 Euro pro Bildungsscheck - stellt der Europäische Sozial-fonds zur Verfügung. Beantragen können den Bildungsscheck Unternehmen mit maximal 250 Be-schäftigten.
Gefördert werden Angebote, die Kenntnisse und Fertigkeiten, Einsichten und Verhaltensweisen für die berufliche Praxis vermitteln. Dazu gehören beispielsweise Sprach- und EDV-Kurse, kaufmänni-sche und technische Lehrgänge.
Informationen und Hinweise:
Unternehmen, die einen Bildungsscheck beantragen möchten, sollten sich zunächst an ihre Beratungsstelle vor Ort wenden.
Ihr Ansprechpartner bei der Stadt Warstein:
Herr Bathe
- Sachgebiet Liegenschaften -
Schulstr. 7 (Technisches Rathaus)
59581 Warstein
Tel.: 02902 / 81-504
Fax: 02902 / 81-6504
E-Mail: A.Bathe@Warstein.de
Förderinformationen der KfW
Die Mittelstandsbank startet
Pünktlich zum Beginn des neuen Jahres hat die Mittelstandsbank des Bundes ihre Arbeit aufgenommen. Auf der neuen Plattform "Die Mittelstandsbank" werden innerhalb der KfW-Bankengruppe die Programme von KfW und DtA für kleine und mittelständische Unternehmen sowie Gründer gebündelt. Seit Januar 2003 ist sie unter http://www.mittelstandsbank.de/ mit einem eigenen Internetauftritt präsent. Die Mittelstandsbank bietet als Förderinitiative von KfW und DtA alle bestehenden Förderkreditprogramme beider Institute für Unternehmensgründer und Mittelstand an. In den kommenden Monaten wird das Förderangebot unter dem Dach der Mittelstandsbank neu strukturiert. Ziel ist eine übersichtliche und transparente, effektive und kostengünstige Förderung für mittelständische Unternehmen und Gründer. Unternehmen können Darlehen der Mittelstandsbank jetzt bei ihrer Hausbank mit einem gemeinsamen Antragsformular von KfW und DtA beantragen. Bis zum rechtlichen Vollzug des Zusammenschlusses erteilen nach wie vor jeweils KfW oder DtA Kreditzusagen für diejenigen Förderprogramme, die sie in der Vergangenheit betreut haben. Information und Beratung zu den Finanzierungsangeboten der Mittelstandsbank erhallten Gründer und mittelständische Unternehmen telefonisch unter 01801/242400 (zum Ortstarif) oder per E-Mail unter: info(at)mittelstandsbank.de
Neues Programm "Unternehmerkredit"
Das Förderprogramm für den Mittelstand wird neu geordnet. Im Zuge der Fusion von DtA (Deutsche Ausgleichsbank) und KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) werden die bislang bestehenden Überschneidungen in den Förderprogrammen beseitigt, Das Angebot der KfW Bankengruppe wird dadurch transparenter und effizienter. Ab dem 01.September 2003 gibt es für die Fremdkapitalfinanzierung das neue Programm "Unternehmerkredit". Es fasst das bisherige DtA-Existenzgründungs- und KfW-Mittelstandsprogramm zusammen. Gefördert werden Existenzgründer, Freiberufler und mittelständische Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Mill. Euro. Darüber hinaus ist die Einführung einer mezzaninen Förderungsproduktlinie geplant mit Finanzierungen für den Mittelstand – von der Existenzgründung über den gesamten Lebenszyklus eines Unternehmens. Informationen zu den Förderprogrammen sind unter http://www.kfw-mittelstandsbank.de/erhältlich oder telefonisch zum Ortstarif unter 01801/241124.
(KfW-Informationszentrum, Postfach 111141, 60046 Frankfurt, E-Mail: infocenter(at)kfw-mittelstandsbank.de, Internet: http://www.kfw-mittelstandsbank.de/)
KfW-Programm "Kapitel für Arbeit" fördert Ausbildungsplätze
Im Rahmen des KfW-Programms "Kapitel für Arbeit" kann auch die Einstellung oder Übernahme von Auszubildenden gefördert werden. Stellt ein Betrieb neue Auszubildende ein und führt gleichzeitig Investitionen durch oder benötigt eine Betriebsmittelfinanzierung, so kann er diese Kosten über das Programm finanzieren. Maximal gibt es 100.000 Euro pro eingestellten Auszubildenden. Gleiches gilt für die Übernahme ehemaliger Auszubildender im eigenen Betrieb. Voraussetzung ist aber, dass nicht bereits für die Einstellung Mittel aus dem Programm in Anspruch genommen wurden. Das Darlehen besteht jeweils zur Hälfte aus einer Fremdkapitaltranche und einer Nachrangtranche. Beide Darlehensteile haben eine Laufzeit von 10 Jahren, die Nachrangtranche wird unbesichert mit 8 Freijahren ausgereicht. Hierfür übernimmt die KfW gegenüber der Hausbank das volle Risiko. Nähere Informationen zum Programm erteilt die Infoline der KfW-Mittelstandsbank bundesweit zum Ortstarif unter 01801/241124. Informationen gibt es auch im Internet unter www.kfw-mittelstandsbank.de.
KfW-StartGeld
Neues Kreditprogramm für kleinere Gründungsvorhaben
Die KfW Mittelstandsbank fasst ihre beiden Kreditprogramme "StartGeld" und "Mikro-Darlehen" zum 1. Januar 2008 in einem neuen Produkt, dem "KfW-StartGeld", zusammen. Das StartGeld richtet sich an Gründer, kleine Unternehmen und Freiberufler, deren Vorhaben nicht mehr als 50.000 Euro kostet.
Nachdem die KfW Mittelstandsbank bereits zum 1. Januar dieses Jahres die Zinsen in diesen beiden Programmen um rund 30 % gesenkt hatte, ist dies ein Schritt, um mehr Transparenz in diesem Produktsegment zu erreichen. Gleichzeitig werden neue Akzente gesetzt, die zu einer Verbesserung der Finanzierungsbedingungen von Gründern und kleinen Unternehmen führen sollen. Insbesondere Gründer und kleine Unternehmen mit niedrigem Kreditbedarf haben es häufig besonders schwer, eine geeignete Finanzierung zu erhalten.
"Im vergangenen Jahr haben in Deutschland 1,1 Millionen Gründer den Schritt in die Selbständigkeit gewagt. Unsere Volkswirtschaft ist dringend auf sie angewiesen. Damit gute Ideen und der Mut zum Unternehmertum nicht vorzeitig ausgebremst werden, setzen wir uns besonders für Gründer und den kleinen Mittelstand ein", sagt Ingrid Matthäus-Maier, Sprecherin des Vorstands der KfW Bankengruppe. Die Erneuerungen im Kleinkreditsegment gehören zu der zu Beginn dieses Jahres ins Leben gerufenen KfW-Initiative "Kleiner Mittelstand".
Einige wesentliche Produktmerkmale des "KfW-StartGelds" im Überblick:
* Kredithöchstbetrag 50.000 EUR bei einer Laufzeit von fünf bzw. zehn Jahren und ein bis zwei tilgungsfreien Anlaufjahren
* Antragsstellung möglich von der Gründung bis zu einem Unternehmensalter von drei Jahren; ebenso im Nebenerwerb, der mittelfristig auf den Vollerwerb ausgerichtet ist
* Kostenfreie außerplanmäßige Tilgung möglich
* Möglichkeit bei mehreren Gründern für das gleiche Vorhaben den Höchstbetrag je Gründer in Anspruch zu nehmen.
Auch für das neue "KfW-StartGeld" gilt das bewährte Hausbankprinzip, d.h. die Mittel werden nicht direkt bei der KfW-Mittelstandsbank beantragt, sondern bei der Hausbank, die den Kredit durchleitet. Die Banken und Sparkassen sehen sich allerdings in der Gründungsfinanzierung besonderen Risiken gegenübergestellt. Deshalb bietet die KfW-Mittelstandsbank den durchleitenden Instituten weiterhin eine 80%ige Haftungsfreistellung an. Hierfür strebt die KfW eine Absicherung über eine Garantie aus Mitteln aus dem Rahmenprogramm für Wettbewerb und Innovation der EU-Kommission an. Gleichzeitig
werden ab 1. Januar die Abwicklungsverfahren zwischen KfW und Hausbank weiter vereinfacht.
Die KfW Mittelstandsbank förderte im vergangenen Jahr den Mittelstand (Gründungen und bestehende Unternehmen) mit rund 22 Mrd. EUR. Allein an Gründer wurden rd. 15.000 Kredite mit einem Volumen von knapp 2,2 Mrd. EUR vergeben.
Kredit und Bürgschaft aus einer Hand
NRW.BANK.Startkredit
Zinsverbilligte Darlehen verbunden mit einer Bürgschaft zur Finanzierung von Existenzgründungsvorhaben. Eine Gemeinschaftsaktion von NRW.BANK, Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH Kreditgemeinschaft und KfW-Mittelstandsbank.
Was wird gefördert?
Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, wie z.B. tätige Beteiligung an einem bestehenden Unternehmen oder Betriebsübernahmen. Neben Investitionen können auch der Betriebsmittelbedarf oder ein erstes Warenlager finanziert werden.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden fachlich und kaufmännisch qualifizierte Existenzgründer/Existenzgründerinnen aus NRW.
Wie wird gefördert?
Finanziert werden z.B. folgende Maßnahmen:
· Immobilienerwerb, Bau- und Umbaumaßnahmen
· Betriebs- und Geschäftsausstattung
· Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern
· Betriebsmittelbedarf
· Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens
In welchem Umfang wird gefördert?
· Höhe des Investitions- und/oder Betriebsmittelkredits: 10.000 EUR - 125.000 EUR
· Laufzeit Investitions- bzw. Betriebsmitteldarlehens: 10 Jahre (2 Jahre tilgungsfrei) bzw. 6 Jahre (1 Jahr tilgungsfrei)
· Zinssatz: Festzinssatz für die gesamte Laufzeit
· Besicherung: bankübliche Besicherung; zur Verstärkung dieser Sicherheiten ist die Beantragung einer Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank NRW obligatorisch
Hinweise zur Antragstellung
Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck mit den erforderlichen Anlagen bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von dieser - ggf. über ein Zentralinstitut - der NRW.BANK zuzuleiten.
Das Darlehen ist vor Vorhabensbeginn bei der Hausbank zu beantragen. (Die Antragsfrist ist gewahrt, wenn der Antragsteller vor Beginn der Maßnahme ein konkretes Gespräch über die Beantragung des Darlehens geführt hat, dies aktenkundig gemacht wurde und dem Antragsteller auf Anforderung bestätigt werden kann.)
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Verbesserung des Förderangebots für kleine und mittlere Unternehmen
Im Rahmen unserer „Initiative kleiner Mittelstand“ werden wir unser Förderangebot für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ab dem 01.07.2008 deutlich verbessern. Zu kleinen und mittleren Unternehmen zählen entsprechend der Definition der EU-Kommission folgende Unternehmen (siehe Merkblatt KMU-Definition, Formular Nr. 142 291):
- Kleine Unternehmen:
Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme
≤ 10 Mio. EUR und Anzahl der Mitarbeiter < 50. - Mittlere Unternehmen:
Jahresumsatz
≤ 50 Mio. EUR oder Jahresbilanzsumme ≤ 43 Mio. EUR und Anzahl der Mitarbeiter < 250.
Wesentliche Bestandteile der Verbesserungen sind die Einführung spezieller Förderfenster für kleine und mittlere Unternehmen sowie die Erweiterung unseres Laufzeitangebots in vielen Programmen der KfW Mittelstandsbank. Darüber hinaus gestalten wir die Bedingungen in der Programmfamilie Unternehmerkapital attraktiver. Insbesondere verbessern wir die Konditionen im Programm ERP-Kapital für Gründung.
Mehr Informationen erahlten Sie hier:
Verbesserung des Förderangebots für kleine und mittlere Unternehmen im Kreis Soest
Kleine und mittlere Unternehmen im Hochsauerlandkreis und im Kreis Soest können ab sofort die Förderung mit Nachrangdarlehen für die Mitfinanzierung von Investitionen aus dem Förderprogramm „NRW/EU. Investitionskapital" in Anspruch nehmen. Bislang war das Programm auf die Ziel 2-Fördergebiete außerhalb der heimischen Region beschränkt. Das Angebot der NRW.BANK richtet sich in erster Linie an wachsende Unternehmen, die aufgrund schwacher Eigenkapitalausstattung und fehlender Sicherheiten an der Umsetzung geplanter Investitionsmaßnahmen gehindert sind. Voraussetzung für eine Inanspruchnahme ist in jedem Fall eine zufriedenstellende Bonität des Unternehmens. Das Darlehen wird obligatorisch mit einer 100-prozentigen Haftungsfreistellung für die Hausbank ausgereicht. Auf eine Besicherung wird verzichtet.Mit dem Programm können maximal 50 Prozent der Investitionen, höchstens 1 Million Euro, finanziert werden. Die Laufzeit beträgt bis zu zwölf Jahre, davon sind die ersten sieben Jahre tilgungsfrei. Ab dem 8. Jahr ist das Darlehen in zehn gleich hohen Halbjahresraten zurückzuführen. Der Zinssatz wird in Abhängigkeit von der Bonitätseinschätzung des Unternehmens festgelegt.Die KfW Mittelstandsbank hat durch die Einführung eines speziellen Förderfensters für kleine und mittlere Unternehmen ihre Konditionen um durchschnittlich 0,5 Prozentpunkte senken können. Von besonderer Bedeutung sind die Verbesserungen im ERP-Kapital für Gründung: Der Finanzierungsanteil (inkl. Eigenkapital) steigt auf 45 %, die Zinsstaffel wird neu gestaltet und der Auszahlungskurs erhöht sich auf 100 %.
Mehr Informationen erahlten Sie hier:
Das Land NRW, der Bund und die Europäische Union bieten Existenzgründern und bestehenden gewerblichen Unternehmen eine Reihe von Finanzierungshilfen für anstehende Errichtungs-, Erweiterungs-, Verlagerungs- und Umweltschutzinvestitionen. Darüber hinaus werden Betriebsmittel bzw. Liquiditätshilfen gewährt sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben gefördert. Die Förderanträge können bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl gestellt werden.
Zu beachten ist jedoch, dass vor Einreichung des formgegebundenen Antrages bei der Hausbank grundsätzlich mit der Durchführung des Vorhabens nicht begonnen werden darf. Dier aktuellen Konditionen zu den wichtigsten Programmen (Bund, Land, EU) finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK (www.nrw.bank.de).
Informationen zu den Förderprojekten des Bundes erahlten Sie auf der Internetseite der KfW-Mittelstandsbank (www.kfw-mittelstandsbank.de).
Förderlotse Nordrhein-Westfalen
Der "Förderlotse Nordrhein-Westfalen" ist ein gemeinsames Angebot der NRW.BANK und des Landes Nordrhein-Westfalen.
Hier wurden Förderprogramme in einer Datenbank zusammengefasst.
Vielleicht finden auch Sie hier das Richtige.
Gründungswerkstatt NRW
Gründungswillige Jungunternehmer erhalten seit dem 1. März zusätzliche Unterstützung durch einen virtuellen Gründungscoach: Bei der Planung und Umsetzung ihrer Geschäftsidee hilft nicht nur der IHK-Berater, sondern auch die Internetplattform „Gründungswerkstatt Nordrhein-Westfalen".
Das neue Angebot verbindet die Vorteile von Webportal, E-Learning und persönlicher Beratung. Registrierte Nutzer können ihren Businessplan Schritt für Schritt entwickeln und ihre Ergebnisse im geschützten Bereich speichern. Sobald sie sich registriert haben, steht den Gründungswilligen aus Industrie, Handel und Dienstleistung dabei ein Berater der IHK Arnsberg online zur Seite.
Die Gründungswerkstatt gliedert sich in drei Bereiche: Im Modul „Orientierung" bietet das Webportal Basisinformationen, die für jede Gründung wichtig sind. Herzstück der Gründungswerkstatt ist das Modul „Planung". Hier können die Gründungswilligen einen Persönlichkeitstest machen, einen Wissenscheck durchführen, aber vor allem ihren eigenen Businessplan erstellen. In jedem Textfeld gibt es Erklärungen, Beispieltexte und - für alle
zukünftigen IHK-Mitglieder - Hilfe durch einen Onlinetutor. Vervollständigt wird das Angebot im Modul „Praxis" mit weiteren kostenfreien Informationen zu rechtlichen Voraussetzungen sowie zur Finanzierung und Förderung. Die „Gründungswerkstatt Nordrhein-Westfalen" gibt somit professionelle Hilfestellung bei der Vorbereitung der selbstständigen Tätigkeit.
Das Portal erreichen Sie unter www.qruendunqswerkstatt-nrw.de.
Behördenlotse

Wussten Sie schon, dass es bei der Stadt Warstein einen "Behördenlotsen" gibt?
Der Behördenlotse steht speziell den Gewerbe-, Industrie- und Dienstleistungsbetrieben als zentraler Ansprechpartner in allen städtischen Genehmigungsverfahren zur Verfügung.
Hauptziel:
Beschleunigung von Verwaltungsverfahren, schwerpunktmäßig Baugenehmigungsbereich
Seine Aufgaben:
- Vermittler zwischen Antragsteller und Verwaltung, um "kurze Wege" in der Verwaltung zu ermöglichen
Beratung im Vorfeld eines förmlichen Antragsverfahrens - Hilfestellung bei der Erarbeitung von Antragsunterlagen (z.B. Bauvoranfragen)
- Begleitung von Genehmigungsverfahren durch Übermittlung von Zwischenbescheiden zur Erhöhung der Verfahrenstransparenz
- Vermittlung von Abstimmungsgesprächen, Sachstandsinformationen, mit der Genehmigungsbehörde und evtl. zu beteiligenden externen Behörden
- Einberufung eines "runden Tisches" bei umfangreichen und komplizierten" Investitionsvorhaben
Erörterung betrieblicher Standortfragen - Bereitstellung eines umfassenden Informationsangebotes über die vor Ort zur Verfügung stehenden Gewerbe- und Industriebauflächen
- Verkauf und Vermittlung von gewerblichen Baugrundstücken für Neuansiedlungen, Umsiedlungen, Betriebserweiterungen
Ihr Ansprechpartner als Behördenlotse:
Sachgebiet Liegenschaften
Alfred Bathe
Schulstraße 7 (Technisches Rathaus)
59581 Warstein
E-Mail: a.bathe(at)warstein.de
Tel: (0 29 02) 81-504
Fax: (0 29 02) 81-506
persönlich oder auch telefonisch während der Öffnungszeiten.
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