Grundbesitzabgabenerhebung
Hier erhalten Sie zum Beginn des Kalenderjahres die Informationen zum Grundbesitzabgaben-Jahresbescheid.
Diese Informationen werden Ihnen auch Anfang 2013 hier wieder zur Verfügung stehen.
Die Erstellung der 13.400 Grundbesitzabgabenbescheide 2012 ist bei der von der Stadt Warstein damit beauftragten Datenverarbeitungszentrale in Iserlohn am 31.01.2012 abgeschlossen worden. Noch am selben Tag wurden dort die Bescheide und Abrechnungen abgeholt. Die seit dem 01.02.2012 in der Stadtverwaltung erfolgte hausinterne Zuordnung der Abrechnungs-Anlagen (Wasser/Abwasser, Abfallentsorgung) zum Grundbesitzabgabenbescheid und Beifügung des Abgaben-Informationsblattes sowie anschließende Einkuvertierung der Bescheide wurde schon am 02.02.2012 abgeschlossen. Durch diese gemeinschaftliche Arbeitsleistung von rd. 50 Mitarbeitern aus allen Sachgebieten der Verwaltung wurde, wie immer schon, viel Geld für die Beauftragung eines externen Dienstleistungsunternehmens mit dieser Arbeit eingespart. Nachdem die vielen Briefe von einem städtischen Poststellenmitarbeiter am 03.02.2012 beim Briefzentrum der Deutschen Post AG in Werl selbst eingeliefert wurden, was ebenfalls eine Kosteneinsparung brachte, werden die Grundbesitzabgabenbescheide 2012 nunmehr zugestellt.
Die Grundbesitzabgaben für das Haushaltsjahr 2012 wurden in folgender Gesamthöhe festgesetzt:
| Grundsteuer A | 94.000 Euro |
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| Grundsteuer B | 3,1 Mio Euro |
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| Wassergeld | 2,4 Mio Euro |
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| Kanalbenutzungsgebühren | 5,0 Mio Euro |
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| Abfallentsorgungsgebühren | 2,1 Mio Euro |
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| Straßenreinigungsgebühren | 220.000 Euro |
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| Summe Erträge Grundbesitzabgaben: | 12,914 Mio Euro |
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Bei 13.400 Steuer- und Abgabenfestsetzungsfällen wird in den nächsten Tagen beim Steueramt sowie den Stadtwerken Warstein (Wasser/Abwasser) erfahrungsgemäß mit einer größeren Anzahl von telefonischen Anfragen und Anträgen gerechnet. Die Telefonnummer des jeweiligen Ansprechpartners enthält hinsichtlich der Grundsteuern der Abgabenbescheid und hinsichtlich der Benutzungsgebühren das Abgaben-Informationsblatt.
Der Leiter des Steueramtes, Berthold Dresbur, bittet um Verständnis dafür, wenn der Telefonanschluss des angewählten städt. Mitarbeiters bereits besetzt ist. Eine problemlose Erreichbarkeit ist seiner Meinung nach jedoch schon wieder ab Mitte nächster Woche möglich. Zur Festsetzung der Grundsteuer wird von ihm darauf hingewiesen, dass die Besteuerungsgrundlagen (z.B. Steuermessbetrag oder Gebäudenutzungsart) vom Finanzamt festgestellt und außer dem Steuerpflichtigen auch der Stadt Warstein mit Steuermessbescheid mitgeteilt worden sind. Dieser Steuermessbescheid ist ein sog. Grundlagenbescheid, an dessen Inhalt die Stadt bei ihrer Steuerfestsetzung mit Steuer- bzw. Grundbesitzabgabenbescheid als sog. Folgebescheid gebunden ist. Nach § 351 Abs. 2 der Abgabenordnung (Bundesrecht) können Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid nur durch Anfechtung dieses Bescheides (beim Finanzamt), nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheides (bei der Stadt) angefochten werden.
Zum Verfahren beim Eigentumsübergang eines Grundstücks wird noch folgende Information gegeben:
Wird ein Grundstück im Laufe des Jahres veräußert, bleibt der bisherige Eigentümer nach dem Bewertungsgesetz (Bundesrecht) noch bis zum 01.01. des auf die grundbuchamtliche Umschreibung folgenden Jahres grundsteuerpflichtig. Für das Wassergeld sowie die Kanalbenutzungs-, Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgebühren kann vom Steueramt eine Zwischenabrechnung erstellt werden. In einem solchen Fall sollte der alte Eigentümer gemeinsam mit dem neuen Eigentümer eine Ablesung des Wasserzählerstandes vornehmen und dem Steueramt den Zählerstand zusammen mit dem Ablesedatum, den Namen, Anschriften und Unterschriften schriftlich mitteilen. Ein Formular dafür ist zum Einen im Steueramt erhältlich aber auch im Internet unter www.Warstein.de > Verwaltung+Politik >Verwaltung > Formulare abrufbar.
Der 1. vierteljährliche Zahlungstermin ist nach wie vor der 15. Februar. Wer der Stadtkasse Warstein bis dahin noch eine Einzugsermächtigung erteilen möchte, kann sich das Formular dafür im Rathaus bzw. in der Nebenstelle Belecke besorgen oder dieses ebenfalls im Internet auf der v.g. selben Seite aufrufen, gleich ausfüllen, dann ausdrucken und unterschrieben an die Stadtkasse Warstein senden.
Vom Inhalt der städt. Abgabesatzungen können sich die Abgabepflichtigen mit Internet-Zugang im Internet unter www.Warstein.de > Verwaltung+Politik > Ortsrecht Kenntnis verschaffen.Schließlich wird von ihm noch bekannt gegeben, dass bei der Abfallentsorgung die Papiertonne für die Privathaushalte auch in diesem Jahr sondergebührenfrei bleibt. Von Privatpersonen mit zusätzlichem Behälterbedarf, Gewerbetreibenden, Dienstleistern und Freiberuflern wird dagegen für die Benutzung eines 240 l- oder 1.100 l-Behälters weiterhin eine geringe Jahresgebühr erhoben. Bestellungen nimmt das Steueramt auch telefonisch entgegen.
Das einer Klage früher vorgeschaltete Widerspruchsverfahren wurde durch die Bürokratieabbaugesetze I und II des Landes NRW bereits mit Wirkung vom 01.11.2007 unter anderen auch für den Bereich der kommunalen Steuern und Gebühren abgeschafft. Zur Vermeidung unnötiger Kosten und unnötigen Zeitaufwandes empfiehlt Berthold Dresbur, sich vor Erhebung einer Klage zunächst mit dem Steueramt bzw. den Stadtwerken in Verbindung zu setzen. In vielen Fällen können so etwaige Unstimmigkeiten bereits im Vorfeld einer Klage behoben und offene Fragen geklärt werden. Die Klagefrist von einem Monat wird durch einen solchen außergerichtlichen Einigungsversuch jedoch nicht verlängert
Informationsblatt Grundbesitzabgaben
(das Beiblatt zum Bescheid)