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Anliegen A-Z: Baugenehmigung
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr – auch rückwirkend – verlängert werden.
Benötigte Unterlagen
- ausgefüllter Vordruck Bauantrag
- Katasterauszüge (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- Darstellung der Entwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser)
- die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
- die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
- die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
Formulare
-
Bauantrag
Hier können Sie den erforderlichen Vordruck auswählen und dann bearbeiten.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
Zuständige Organisationseinheit(en)
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | 08:30 - 12:30 | |
| Dienstag | 14:00 - 16:00 | |
| Donnerstag | 14:00 - 17:00 | |
Ansprechpartner(innen)
Günther Werner
Technisches Rathaus - 1. Obergeschoss, Zimmer P 101
Telefon: (0 29 02) 81-357
Fax: (0 29 02) 81-63 57
Baugenehmigung Belecke, Hirschberg, Möhnetal, Suttrop und Warstein
E-Mail: g.werner(at)warstein.de
zum Kontaktformular
Nadine Hufeisen
Technisches Rathaus - 1. Obergeschoss, Zimmer P 102
Telefon: (0 29 02) 81-358
Fax: (0 29 02) 81-63 58
Baugenehmigung Belecke, Suttrop und Warstein
E-Mail: n.hufeisen(at)warstein.de
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