Stadt Warstein
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Kreis: Soest Region: Hellweg / SauerlandLage: nördlich des Ortsteils Belecke an der B 55

Größe des Industrieparks: 250.000 m²
Bebauungsplan: rechtskräftig 
Grundstücksgrößen: nach Wunsch (2.000 m² - 16.000 m²)

Grundstückskaufpreis: 15,35 Euro/qm
Erschließlungskosten: 0,00 Euro/qm 
Verfügbar ab: sofort
Eigentümer: Stadt Warstein

Strassen-Verkehr-Anbindung
Autobahn:
A 44 Ruhrgebiet - Kassel (Anschlussstelle Erwitte/Anröchte: 5 km)
A 46 Ruhrtalautobahn (Anschlussstelle Meschede: 15 km)
Bundesstrasse:
B55 - Rheda-Wiedenbrück-Olpe
B516 - Autobahnkreuz Haaren (A 44) - Werl 
Flughafen:
Flughafen Paderborn/Lippstadt: Fahrzeit: 20 Minuten
Flughafen Dortmund/Wickede: Fahrzeit: 45 Minuten 

Bebauung 
Grundflächenzahl: 0,8
Baumassenzahl: 10,0 

zum Bebauungsplan 'Industriepark Warstein-Belecke'

Anprechpartner:
Alfred Bathe, Stadt Warstein, Schulstr. 7, 59581 Warstein  
Tel: (0 29 02) 81-504
Fax: (0 29 02) 81-506
A.Bathe(at)warstein.de

weitere Informationen zum Wirtschaftsstandort Nordrhein-Westfalen
Gesellschaft für Wirtschaftsförderung Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestr. 8-10, 40213 Düsseldorf 
Tel: 0211-13000-0
Fax: 0211-13000-154
germansite(at)gfw-nrw.de
http://www.gfw-nrw.de

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Erweiterung Industriepark Belecke

Mit Rechtskraft des Bebauungsplanes "Industriepark Warstein – Belecke" konnten 240.000 m² an Gewerbe- und Industriebaufläche zur Verfügung gestellt werden. Von dieser Gesamtfläche sind inzwischen 84,60%, das sind 203.332 m²,  veräußert worden. Darüber hinaus wurden 10.518 m²  für bereits ansässige Firmen als Erweiterungsfläche reserviert. Da von der Gesamtfläche (240.000 m²) somit nur noch 26.150 m² zur Verfügung stehen, wobei es sich lediglich um Einzel-grundstücke von 2.000 m bis 4.268 m² handelt, ist vorgesehen, eine Erweiterung des Industrieparks vorzunehmen.Die Erweiterung könnte, wie die Erstausweisung, als städtebauliche Entwicklungsmaßnahme erfolgen, da davon auszugehen ist, dass die erforderlichen Flächen bei über 30 Eigentümern nicht insgesamt erworben werden können bzw. entsprechend dem Zweck der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme von den Eigentümern genutzt werden.Darüber hinaus wäre die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung eines Bebau-ungsplanes erforderlich. Beabsichtigt ist, eine Fläche von ca. 21 ha zu entwickeln.Öffnen Sie mit einem Klick auf das nebenstehende Bild die Detailansicht zu den geplanten Flächengrößen.

Als erste Verfahrensstufe zur Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist der Beschluss über den Beginn der Voruntersuchungen gem. § 165 Absatz 4 Baugesetzbuch zu fassen.
Durch die Voruntersuchungen sollen Unterlagen für die Beurteilung der Voraussetzungen zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gewonnen werden.

Wesentliche Voraussetzung für die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme gem. § 165 BauGB ist, dass

  1. die einheitliche Vorbereitung und zügige Durchführung der Maßnahme im öffentlichen Interesse liegen muss und
  2. das Wohl der Allgemeinheit die Durchführung der Maßnahme erfordert, z. B. zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an Arbeitsstätten.

Beabsichtigt ist, die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme  innerhalb weniger Jahre zügig  durchzuführen, da voraussichtlich schon ab dem Jahr 2007 keine Gewerbe- und Industriebauflä-chen im Bereich des Industrieparks mehr zur Verfügung stehen werden.
Da pro Jahr von einem Bedarf an Gewerbeflächen von ca. 8 – 10.000 m² auszugehen ist, wird die Nachfrage das Angebot mittelfristig  übersteigen, so dass ein erhöhter Bedarf an Arbeitsstätten gegeben ist. Hinzu kommt, dass bereits jetzt Nachfragen/Anmeldungen für größere Gewerbege-bietsflächen vorliegen.
Insgesamt sollte die Maßnahme einheitlich vorbereitet werden, um das angestrebte Ziel möglichst zügig zu erreichen.

Finanzielle Auswirkungen:

  • Erstellung einer Umweltverträglichkeitsstudie 
    (im Verwaltungsentwurf des Haushalts 2005 enthalten)  10.600,-- €
  • Erstellung eines landschaftspflegerischen  Begleitplans (für 2006 vorgesehen)  41.000,-- €
  • Die Kosten für den Erwerb und den Verkauf der Grundstücksflächen sind abhängig von der Bewertung der Flächen durch den Gutachterausschuss beim Kreis Soest, der zuständige Stelle für die Festsetzung des Anfangswertes (entwicklungsunbeeinflusster Wert) und des Endwertes (Wert der Flächen nach Durchführung der Entwicklungsmaßnahme) ist.
  • Weiter sind die Baukosten (Straßen- und Kanalbau, Straßenbeleuchtung) für die Erschließung des Bereiches zu finanzieren, die allerdings noch nicht ermittelt wurden. Diese Kosten beliefen sich für den vorhandenen Bereich des Industrieparkes bei einer Fläche von 25 ha auf rd. 5,5 Mill. €.