Planungsziel

Ziel der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme ist die Zusammenführung des Bereiches "Wiebusch" mit dem Industriegebiet Warstein-Belecke.Der Beschluss zum Beginn der Voruntersuchung zur Durchführung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme hat der Rat der Stadt Warstein am 11.04.2005 gefasst. Die Maßnahme dient in erster Linie der Schaffung und dem Erhalt von Arbeitsplätzen sowie der Wirtschaftsförderung.
Es ist die Aufgabe der Stadt Warstein dahingehend Vorsorge zu treffen, Erweiterungspotential in einer Größe von ca. 20 ha als Gewerbe- und Freiflächen zu entwickeln und so den Bedarf für die nächsten 10 Jahre sicherzustellen.
Nach dem Gebietsentwicklungsplan der Bezirksregierung Arnsberg stehen der Stadt Warstein insgesamt 44 ha Gewerbeflächen als Erweiterungspotenzial zur Verfügung. Hiervon sind bereits 24 ha Gewerbeflächen durch den Industriepark Warstein-Belecke ausgewiesen. Nunmehr ist beabsichtigt, weitere 20 ha zur Neuausweisung vorzusehen.
Als erster Schritt ist die südliche Erweiterung des "Industrieparks Warstein-Belecke" vorgesehen. Im zweiten Schritt soll eine Verbindung zwischen dem Industriepark und Gewerbegebiet "Wiebusch" geschaffen werden. Damit ist der gesamte Bereich sowohl im Süden durch die B516 als auch im Nordwesten durch die B55 erschlossen, sodass sich voraussichtlich gewerbliche sowie insbesondere verkehrliche Synergieeffekte erzielen lassen.
Bestandssituation

Mitte der 90er Jahre wurde eine umfassende Bestandsaufnahme aller gewerblichen Bauflächen im Warsteiner Stadtgebiet durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass die bestehenden Gewerbeflächen nur unzureichende bis keine Entwicklungsperspektiven boten. In mehreren Ortschaften waren Bauflächen ausgewiesen, welche aus verschiedenen Gründen dem Markt nicht zur Verfügung standen oder nicht mehr entwickelt werden konnten.
Bei der Suche nach neuen entwicklungsfähigen Gewerbeflächen wurde das gesamte Stadtgebiet anhand von verschiedenen Faktoren auf seine Eignung überprüft. Berücksichtigt wurden naturräumliche Aspekte wie das Vorhandensein von Wald, die Ausweisung von Schutzgebieten (Wasser, Landschaft, Natur), topografische Gegebenheiten sowie die Nähe zu leistungsfähigen Verkehrsanlagen (Straße, Bahn).
Unter Beachtung dieser Faktoren hat sich ein Bereich auf der Haar, zwischen Belecke und dem "Mehlhügel" gelegen, als geeignet für einen zukunfts- und entwicklungsfähigen Gewerbe- und Industriestandort herausgestellt. Dieser Bereich ist weitgehend frei von Restriktionen durch Schutzgebietsausweisungen, verfügt über eine optimale verkehrliche Erschließung über die B55 sowie eine ca. 8 km entfernte Autobahnanbindung an die BAB 44. Konflikte mit konkurrierenden Nutzungen, insbesondere mit Wohnbereichen, sind aufgrund der vorhandenen Entfernungen nicht zu erwarten. Ebenfalls besteht die Möglichkeit der Anbindung an den Schienenverkehr durch die Güterverkehrsstrecke der Westfälischen Landeseisenbahn.
Das Entwicklungspotential in diesem Bereich liegt insgesamt bei ca. 90 bis 100 ha. Davon wurde mit dem "Industriepark Warstein-Belecke" konkret ein Bereich von ca. 24 ha Nettobaulandfläche umgesetzt.
Von diesen 24 ha ausgewiesenen Gewerbeflächen sind seit Rechtskraft des Bebauungsplans im Jahr 1999 bis heute ca. 20 ha verkauft worden. Auch wenn derzeit der Bedarf an gewerblichen Bauland niedrig ist, rechnet die Stadt Warstein damit, dass die restlichen ca. 4,0 ha bis voraussichtlich 2006/07 veräußert werden können.
Bezogen auf das gesamte Stadtgebiet ist zu erwarten, dass voraussichtlich 2007/08 keine weiteren Gewerbeflächen mehr zur Verfügung stehen. Neben den freien Gewerbeflächen im Industriepark Warstein-Belecke stehen im Gewerbegebiet "Enkerbruch" in der Ortschaft Warstein noch ca. 4,5 ha städtische Gewerbefläche zur Verfügung. Hinzu kommen noch einige private bzw. betriebsgebundenen Flächen, die jedoch nicht für Neuansiedlungen verfügbar sind. Somit stehen derzeit im gesamten Stadtgebiet insgesamt ca. 8 ha städtische und rd. 14 ha private Gewerbeflächen (jedoch nicht für Neuansiedlungen) zur Verfügung. Aufgrund dieser Prognose ist es für die gewerbliche Entwicklung der Stadt Warstein notwendig, möglichst schnell weitere Gewerbeflächen auszuweisen.
Voruntersuchung zur Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme
Vor Änderung des Flächennutzungsplanes sowie der Aufstellung des Bebauungsplanes beabsichtigt die Stadt Warstein die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für den in der anliegenden Übersicht dargestellten Bereich. Die Fläche des Untersuchungsraumes umfasst insgesamt ca. 48 ha. Da beabsichtigt ist, ca. 20 ha gewerbliche Baufläche zu entwickeln, verbleibt über die Hälfte des Untersuchungsraumes weiterhin in landwirtschaftlicher Nutzung bzw. wird für eingriffsnahe Kompensationsmaßnahmen verwendet.
Mit diesem Instrument wurden bei der Ansiedlung des Industrieparks positive Erfahrungen gemacht, da dieses Verfahren in Zeiten eines erhöhten Bedarfs an Arbeitsplätzen den Vorteil einer zügigen Durchführung des Planungsprozesses und einer schnellen Bereitstellung von Gewerbeflächen bietet. Die Voruntersuchung für den Erweiterungsbereich wurde bereits durch Ratsbeschluss eingeleitet.
Mit einem Klick auf das nebenstehende Bild können Sie sich den angefertigten Plan zum Untersuchungsbereich herunterladen.
WICHTIG:
Bevor Sie den Download starten, bedenken Sie dass der Plan ein Dateivolumen von ca. 4MB enthält und die Ladezeit je nach Internetzugang und -verbindung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Vorläufiges Plankonzept
Die Erschließung des Plangebiets erfolgt aus Richtung Norden durch das bestehende Industriegebiet von der B 55. Im Süden ist eine Anbindung an die K 76 (Kreisstraße in Richtung Drewer) vorgesehen, welche wiederum an die B 516 angebunden ist. Somit ist eine leistungsfähige Verkehrsanbindung in Form von zwei Bundesstraßen vorhanden.
Die gewerblichen Bauflächen sind auf einer Tiefe von ca. 75m beidseitig der von Nord nach Süd verlaufenden Erschließungsachse vorgesehen. Im Bereichen mit starker Hangneigung wird auf Gewerbeflächen zugunsten von Grünflächen verzichtet. In Richtung des "Drewer Steinbruchs" soll die Gewerbeflächenausweisung bis an das vorhandene Landschaftsschutzgebiet ausgedehnt werden.
Die Flächen zwischen dem Gewerbegebiet "Wiebusch" und dem ehemaligen Drewer Weg sollen in Form eines Bogens erschlossen werden. Hier bietet sich aufgrund der flacheren Geländeneigung die Ansiedlung von großflächigen Betrieben an, während in den übrigen Bereichen eher kleinteiliges Gewerbe mit geringerem Flächenbedarf zugelassen werden soll.
Aufgrund der Nähe zum Siedlungsbereich der Ortschaft Belecke ist eine Zonierung der zulässigen Gewerbe- bzw. Industrienutzung entsprechend dem Abstandserlass des Landes vorgesehen.
Das Grünkonzept des Plangebiets berücksichtigt die vorhandenen Strukturen - insbesondere das Naturschutzgebiet "Drewer Steinbruch" sowie das Landschaftsschutzgebiet. Entlang der Hangkante zum Haar-Aufstieg ist eine Grünachse in Ost-West-Richtung vorgesehen, welche lediglich durch die Erschließungsachse durchbrochen wird. Die Einschnitte des Effelner Weges im Westen sowie des Dumecke-Tals im Osten werden bei der Planung berücksichtigt und bilden die Grenzen des Untersuchungsraumes.
Weitere Vorgehensweise
In einem ersten Schritt wurde am 10. Mai 2005 eine Bürgerversammlung durchgeführt, in welcher die Planungsziele der Stadt Warstein zur Erweiterung des Industrieparks diskutiert wurden.
Im anstehenden zweiten Schritt ist die Erörterung der Entwicklungsmaßnahme mit Eigentümern, Mietern und Pächtern sowie der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange über Ziele und Zwe-cke der Maßnahme vorgesehen.
Die Stadt Warstein möchte durch diese Beteiligung Beurteilungsunterlagen erlangen über
- die Notwendigkeit der Maßnahme,
- die sozialen, strukturellen und städtebaulichen Verhältnisse und Zusammenhänge,
- die angestrebten allgemeinen Ziele der Entwicklungsmaßnahme sowie
- deren Durchführbarkeit.
Die Auskünfte sollen sich auch auf die nachteiligen Auswirkungen erstrecken, die sich für die von der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme unmittelbar Betroffenen in ihren persönlichen Lebensumständen im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich voraussichtlich ergeben werden.

