Anliegen A-Z: Fischereischein
Fischereischeine können Sie bei der Stadt Warstein beantragen oder verlängern.
Jugendfischereischein
Berechtigt: Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben.
Gültigkeitsdauer: bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres
Jahresfischereischein
Berechtigt: Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Gültigkeitsdauer: bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres
Fünfjahresfischereischein
Berechtigt: Personen (ab 14 J.), die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben.
Gültigkeitsdauer: Fünf Kalenderjahre
Gebühren
- Jugendfischereischein 8,00 €
- Jahresfischereischein 16,00 €
- Fünfjahresfischereischein 48,00 €
Benötigte Unterlagen
Für den Jahres- und Fünfjahresfischereischein ist das Prüfungszeugnis über die Fischerprüfung vorzulegen.
Bei Neuausstellung eines Fischereischeines ist ein Passfoto erforderlich.
Zuständige Organisationseinheit(en)
Sprechzeiten:
| Wochentag |
Vormittags |
Nachmittags |
| Montag |
08:30 - 12:30 |
| Dienstag |
08:30 - 12:30 |
14:00 - 16:00 |
| Mittwoch |
08:30 - 12:30 |
| Donnerstag |
08:30 - 12:30 |
14:00 - 18:00 |
| Freitag |
08:30 - 12:30 |
Ansprechpartner(innen)
Hannelore Hense
Rathaus - Erdgeschoss, Zimmer 50
Telefon: (0 29 02) 81-393
Fax: (0 29 02) 81-63 93
E-Mail: ha.hense(at)warstein.de
zum Kontaktformular
Marita Kremer
Rathaus - Erdgeschoss, Zimmer 51
Telefon: (0 29 02) 81-394
Fax: (0 29 02) 81-63 94
E-Mail: m.kremer(at)warstein.de
zum Kontaktformular
Ursula Potofski
Rathaus - Erdgeschoss, Zimmer 49
Telefon: (0 29 02) 81-391
Fax: (0 29 02) 81-63 91
E-Mail: u.potofski(at)warstein.de
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