Anliegen A-Z: Beglaubigung
- Beglaubigung von Unterschriften
- Beglaubigung von Dokumenten (Fotokopien)
Beglaubigung von Unterschriften:
Die Unterschrift ist im Beisein des Beglaubigenden (Bedienstete/r des Bürgercenters) zu leisten. Vor Leistung der Unterschrift ist die Ausweisung anhand von Ausweisdokumenten erforderlich.
Beglaubigung von Dokumenten:
Zur Beglaubigung sind den Bediensteten des Bürgercenters das Original und die Fotokopie vorzulegen.
Wichtig !
Kopien von standesamtlichen Urkunden werden grundsätzlich nicht beglaubigt. Das jeweils zuständige Standesamt stellt auf Wunsch eine Zweitausfertigung der Urkunde aus - für Rentenzwecke ist dies kostenfrei.
Gebühren
- Beglaubigung von Unterschriften: 1,00 € pro Unterschrift
- Beglaubigung von Dokumenten: 2,00 € pro Dokument
Benötigte Unterlagen
- Original
- Kopie oder Abschrift
Zuständige Organisationseinheit(en)
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags | |
|---|---|---|---|
| Montag | 08:30 - 12:30 | ||
| Dienstag | 08:30 - 12:30 | 14:00 - 16:00 | |
| Mittwoch | 08:30 - 12:30 | ||
| Donnerstag | 08:30 - 12:30 | 14:00 - 18:00 | |
| Freitag | 08:30 - 12:30 | ||
Ansprechpartner(innen)
Hannelore Hense
Rathaus - Erdgeschoss, Zimmer 50
Telefon: (0 29 02) 81-393
Fax: (0 29 02) 81-63 93
E-Mail: ha.hense(at)warstein.de
zum Kontaktformular
Marita Kremer
Rathaus - Erdgeschoss, Zimmer 51
Telefon: (0 29 02) 81-394
Fax: (0 29 02) 81-63 94
E-Mail: m.kremer(at)warstein.de
zum Kontaktformular
Ursula Potofski
Rathaus - Erdgeschoss, Zimmer 49
Telefon: (0 29 02) 81-391
Fax: (0 29 02) 81-63 91
E-Mail: u.potofski(at)warstein.de
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