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Anliegen A-Z: Beistandschaften
Der Elternteil, bei dem ein Kind lebt, kann die Einrichtung einer Beistandschaft beantragen.
Der Beistand wird dann zum Interessenvertreter des Kindes. Er klärt je nach Auftrag des Elternteils die Unterhaltsansprüche des Kindes beziehungsweise die Vaterschaft.
Eine Beistandschaft schränkt Ihre elterliche Sorge nicht ein. Der beantragende Elternteil kann die Beistandschaft jederzeit wieder aufheben.
Zuständige Organisationseinheit(en)
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | 08:30 - 12:30 | |
| Dienstag | 14:00 - 16:00 | |
| Donnerstag | 14:00 - 17:00 | |
Ansprechpartnerin
Carina Britten
Rathaus - 2. Obergeschoss, Zimmer 204
Telefon: (0 29 02) 81-247
Fax: (0 29 02) 81-62 47
E-Mail: c.britten(at)warstein.de
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