Anliegen A-Z: Baugenehmigung
Für den Neubau, den Umbau, die Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen bedarf es einer Baugenehmigung. Neben Gebäuden gelten z.B. auch Aufschüttungen und Abgrabungen, Lager- und Ausstellungsplätze, Sport- und Spielflächen sowie PKW-Stellplätze als bauliche Anlagen.
Ausnahmen sind hier die genehmigungsfreien Vorhaben, die im § 65 BauO NRW aufgeführt sind, beispielsweise typische Gartengerätehütten ohne Aufenthaltsräume bis zu 30m³ Brutto-Rauminhalt, Schutzhütten für Wanderer, Blitzschutzanlagen, nicht überdachte Stellplätze bis zu 100 m² Grundfläche. Doch auch bei den genehmigungsfreien Bauvorhaben sollte die Frage der Zulässigkeit (Bebauungsplanfestsetzungen, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grenzabstände usw.) mit der Unteren Bauaufsichtsbehörde geklärt werden.
Eine erteilte Baugenehmigung erlischt, wenn nicht binnen drei Jahren nach Erteilung der Baugenehmigung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen wird oder die Bauausführung für ein Jahr unterbrochen wird. Auf schriftlichen Antrag kann die Baugenehmigung jeweils um ein Jahr – auch rückwirkend – verlängert werden.
Benötigte Unterlagen
- ausgefüllter Vordruck Bauantrag
- Katasterauszüge (Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte und der Deutschen Grundkarte),
- der Lageplan im Maßstab nicht kleiner als 1:500,
- Darstellung der Entwässerung (Schmutz- und Niederschlagswasser)
- die Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitt, Ansicht) im Maßstab 1:100,
- die Baubeschreibung und bei gewerblichen oder landwirtschaftlichen Betrieben die Betriebsbeschreibung,
- die Berechnungen und Angaben zur Kostenermittlung,
- die Nachweise der Standsicherheit und des Schallschutzes,
Je nach Bauvorhaben können noch weitere Unterlagen gefordert werden (z.B. Brandschutzkonzept).
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Formulare
-
Bauantrag
Hier können Sie den erforderlichen Vordruck auswählen und dann bearbeiten.
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Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Landesbauordnung (BauO NRW)
- Baugesetzbuch (BauGB)
- Baunutzungsverordnung (BauNVO)
- Bauprüfverordnung (BauPrüfVO)
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Zuständige Organisationseinheit(en)
Sprechzeiten:
| Wochentag |
Vormittags |
Nachmittags |
| Montag bis Freitag |
08:30 - 12:30 |
| Dienstag |
14:00 - 16:00 |
| Donnerstag |
14:00 - 17:00 |
Ansprechpartner(innen)
Günther Werner
Technisches Rathaus - 1. Obergeschoss, Zimmer P 101
Telefon: (0 29 02) 81-357
Fax: (0 29 02) 81-63 57
Baugenehmigung Belecke, Hirschberg, Möhnetal, Suttrop und Warstein
E-Mail: g.werner(at)warstein.de
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Nadine Hufeisen
Technisches Rathaus - 1. Obergeschoss, Zimmer P 102
Telefon: (0 29 02) 81-358
Fax: (0 29 02) 81-63 58
Baugenehmigung Belecke, Suttrop und Warstein
E-Mail: n.hufeisen(at)warstein.de
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