Anträge einer Privatperson auf Ausstellung eines Führungszeugnisses werden dem Bundeszentralregister in Bonn zur weiteren Bearbeitung zugeleitet.
Die anfallende Verwaltungsgebühr ist bei Antragstellung zu zahlen und wird teilweise an das Bundeszentralregister abgeführt.
Die Ausstellung eines Führungszeugnisses muss persönlich beantragt werden. Die Beantragung durch einen Dritten mittels Vollmacht ist ebenfalls möglich.
Hinweise:
Es gibt unterschiedliche Arten von Führungszeugnissen:
- Belegart N - für private Zwecke, Versendung an Antragsteller/in
- Belegart O - zur Vorlage bei einer Behörde
Angabe der genauen Anschrift der Behörde, des Amtes bzw. der Sachbearbeitung, des Aktenzeichens sowie des Verwendungszecks, da das Führungszeugnis direkt an die zuständige Behörde übersandt wird
Mit dem am 01. Mai 2010 in Kraft getretenen 5. Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG) vom 16. Juli 2009 ist in §§ 30a, 31 BZRG ein "erweitertes Führungszeugnis" eingeführt worden, welches über Personen erteilt werden kann, die beruflich, ehrenamtlich oder in sonstiger Weise kinder- oder jugendnah tätig sind oder tätig werden sollen.