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Serviceinformationen:
Anliegen A-Z: Wasserzähler
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Ablesung Wasserzähler
Zur Erstellung der Jahresrechnung benötigen die Stadtwerke den Stand Ihres Wasserzählers.
Ende November erhalten Hausbesitzer eine Ablesekarte zugesandt, die entweder auf dem Postweg oder per Fax an das angegebene Dienstleistungsunternehmen gesendet werden kann.
Eine Eingabe der Zählerstände über das Internet ist unter Angabe der Kunden-Nr. und eines individuellen Passwortes nach Freischaltung auf www.warstein.de möglich. Beide Informationen können der Ablesekarte entnommen werden.
Sollte bis zum vorgegebenen Termin keine Mitteilung vom Hausbesitzer erfolgen, werden die Werte anhand des Vorjahresverbrauches geschätzt.
Wechseln der Wasserzähler
Die Stadtwerke Warstein machen darauf aufmerksam, dass gemäß Eichgesetz die Wasserzähler alle 6 Jahre gewechselt werden müssen. Sorgen Sie bitte dafür, dass diese jederzeit ohne Behinderung zugänglich sind.
Aufgrund der Vielzahl der zu wechselnden Wasserzähler ist eine Voranmeldung nicht möglich. Für den Fall, dass wir Sie nicht persönlich antreffen, hinterlegen wir eine Nachricht; Sie können dann einen Termin mit den Stadtwerken vereinbaren.
Formulare
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Eigentumswechsel
Hiermit zeigen Sie der Stadtverwaltung einen Eigentumswechsel für die Abrechnung der Steuern und Abgaben eines Gebäudes/Grundstücks an.
Zuständige Organisationseinheit(en)
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | 08:30 - 12:30 | |
| Dienstag | 14:00 - 16:00 | |
| Donnerstag | 14:00 - 17:00 | |
Ansprechpartner(innen)
Ottavia D`Amico
Stadtwerke - 2. Obergeschoss, Zimmer A23
Telefon: (0 29 02) 81-326
Fax: (0 29 02) 81-63 26
Zählerstandsmitteilung
E-Mail: o.damico(at)warstein.de
zum Kontaktformular
Heinz Müller
Stadtwerke - 2. Obergeschoss, Zimmer A24
Telefon: (0 29 02) 81-329
Fax: (0 29 02) 81-63 29
Austausch Wasserzähler
E-Mail: h.mueller(at)warstein.de
zum Kontaktformular