Anliegen A-Z: Elternbeiträge für Kindertageseinrichtungen
Elternbeiträge für
- städt. Kindertageseinrichtungen
- kirchl. Kindertageseinrichtungen
- Kindertageseinrichtungen in freier Trägerschaft
Für die Betreuung ihrer Kinder in den o.g. Kindertageseinrichtungen müssen die Eltern Beiträge zahlen. Die Höhe der Elternbeiträge richtet sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern abzüglich der Werbungskosten und Kinderfreibeträge ab dem 3. Kind.
Maßgebend ist das Einkommen des Kalenderjahres, in dem das Kind die Kindertageseinrichtung besucht. Das Infoblatt zur Berechnung der Elternbeiträge enthält alle Informationen zur Ermittlung der Höhe der zu leistenden Elternbeiträge.
Gebühren
Benötigte Unterlagen
Je nach Einkommen:
- Einkommensteuerbescheid,
- Verdienstabrechnungen,
- Bescheide über Arbeitslosengeld, Rente, Wohngeld, Ausbildungsförderung, Krankengeld, Elterngeld,
- Belege über geringfügiges Einkommen,
- Unterhaltszahungen etc.
Formulare
-
Einzugsermächtigung
Hier haben Sie die Möglichkeit, der Stadtkasse Warstein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Bitte ausfüllen, ausdrucken und unterschrieben an die Stadtkasse schicken. -
Kindergartenbeiträge - Fragebogen
Einkommensnachweis für Kindergartenbeiträge - dieser Fragebogen ist zusammen mit den Einkommensnachweisen beim zuständigen Sachgebiet abzugeben.
Zuständige Organisationseinheit(en)
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | 08:30 - 12:30 | |
| Dienstag | 14:00 - 16:00 | |
| Donnerstag | 14:00 - 17:00 | |
Ansprechpartnerin
Ulrike Würde
Rathaus - Erdgeschoss, Zimmer 28
Telefon: (0 29 02) 81-291
Fax: (0 29 02) 81-62 91
E-Mail: u.wuerde(at)warstein.de
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