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Anliegen A-Z: Wildschaden
Um einen ersatzpflichtigen Wildschaden handelt es sich immer dann, wenn ein Grundstück, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk im Stadtgebiet gehört, durch Schalenwild (Rot-, Dam-, Sika-, Reh-, Muffel- oder Schwarzwild), beschädigt wird.
Wenn ein Wildschaden festgestellt worden ist, meldet der Eigentümer den Schaden unverzüglich der Stadt Warstein an, die dann ihrerseits den von der Unteren Jagdbehörde des Kreises Soest bestellten Wildschadensschätzer einschaltet. Im Rahmen eines Ortstermins wird in der Regel eine gütliche Einigung getroffen. Falls dies nicht möglich ist, setzt der Wildschadensschätzer den Schaden fest.
Für die Stadt Warstein wurden folgende Wildschadensschätzer bestellt:
- Ortschaften Allagen, Mülheim, Niederbergheim, Sichtigvor und Waldhausen
Herr Hermann Gosmann, Zur Merpket 2, 59581 Warstein-Niederbergheim,
- Ortschaft Belecke
Herr Andreas Kussmann, Haarweg 39, 59581 Warstein-Belecke
- Ortschaften Hirschberg, Suttrop und Warstein
Herr Friedrich Kaup, Kreisstraße 77, 59581 Warstein-Suttrop.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Bundesjagdgesetz
- Landesjagdgesetz
Zuständige Organisationseinheit(en)
| Wochentag | Vormittags | Nachmittags |
|---|---|---|
| Montag bis Freitag | 08:30 - 12:30 | |
| Dienstag | 14:00 - 16:00 | |
| Donnerstag | 14:00 - 17:00 | |
Ansprechpartner
Rudi Hötte
Rathaus - Erdgeschoss, Zimmer 19
Telefon: (0 29 02) 81-354
Fax: (0 29 02) 81-63 54
E-Mail: r.hoette(at)warstein.de
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